Beitragsordnung
- Die Mitglieder haben den Jahresbeitrag im Voraus zu entrichten. Er wird im Januar des beginnenden Beitragsjahres oder nach Aufnahme von dem Konto des Mitgliedes eingezogen.
- Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, ist die Mitgliedschaft an das Erteilen einer Einzugsermächtigung gekoppelt.
- Als Jahresbeiträge wurden festgelegt:
- Mitgliedsbeitrag für Dienstleister/Projektsteuerer, Planungsbüros/Netzwerke: 150.- Euro.
- Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen: 60.- Euro
- Fördermitgliedsbeitrag (empfohlen z. B. für Städte, Banken, ..., ab 500,- €): ...... €
- ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen (Arbeitslose, Studenten, usw., ein Nachweis ist dem Aufnahmeantrag beizufügen): 40.- Euro
- Über den Mitgliedsbeitrag und Spendenbeiträge erhält jedes Mitglied bei Bedarf eine Steuerbescheinigung.
- Bei einem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds während des laufenden Jahres wird der Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.
Stand 16.12.2022
Hier können Sie die Beitragsordnung als PDF herunterladen: