Beitragsordnung

  1. Die Mitglieder haben den Jahresbeitrag im Voraus zu entrichten. Er wird im Januar des beginnenden Beitragsjahres oder nach Aufnahme von dem Konto des Mitgliedes eingezogen.
  2. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, ist die Mitgliedschaft an das Erteilen einer Einzugsermächtigung gekoppelt.
  3. Als Jahresbeiträge wurden festgelegt:
    • Mitgliedsbeitrag für Dienstleister/Projektsteuerer, Planungsbüros/Netzwerke: 150.- Euro.
    • Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen: 60.- Euro
    • Fördermitgliedsbeitrag (empfohlen z. B. für Städte, Banken, ..., ab 500,- €): ...... €
    • ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen (Arbeitslose, Studenten, usw., ein Nachweis ist dem Aufnahmeantrag beizufügen): 40.- Euro
  4. Über den Mitgliedsbeitrag und Spendenbeiträge erhält jedes Mitglied bei Bedarf eine Steuerbescheinigung.
  5. Bei einem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds während des laufenden Jahres wird der Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.


Stand 16.12.2022

Hier können Sie die Beitragsordnung als PDF herunterladen: