Beitragsordnung

  1. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, ist die Mitgliedschaft an das Erteilen einer Einzugsermächtigung gekoppelt.
  2. Der Beitrag wird im Laufe des Geschäftsjahres vom Konto der Mitglieder eingezogen. Bei Neumitgliedern wird er direkt nach Aufnahme erhoben.
  3. Als Jahresbeiträge wurden festgelegt:
    • Mitgliedsbeitrag für Dienstleister/Projektsteuerer, Planungsbüros/Netzwerke: 180,- Euro.
    • Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen: 72,- Euro
    • Fördermitgliedsbeitrag (empfohlen z. B. für Städte, Banken, ..., ab 500,- Euro)
    • ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen (Arbeitslose, Studenten, usw., ein Nachweis ist dem Aufnahmeantrag beizufügen): 40,- Euro
  4. Mitgliedsbeiträge werden bis 300,- € mit dem Überweisungsnachweis vom Finanzamt anerkannt. Bei Bedarf kann eine Spenden- oder Steuerbescheinigung ausgestellt werden.
  5. Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds während des laufenden Jahres wird der Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.

Stand:  01/2026